
Als Arbeitgeber bist du gesetzlich verpflichtet, sicherzustellen, dass im Unternehmen geschulte Ersthelfende in einem Notfall eine Erstversorgung durchführen können. Dafür musst du nach § 26 DGUV Vorschrift 1 entsprechende organisatorische, personelle und sachliche Voraussetzungen schaffen. Das bedeutet unter anderem, dass je nach Betriebsgröße eine Mindestzahl an Ersthelfenden regelmäßig geschult und fortgebildet werden muss.
Wir bilden deine Mitarbeitenden in unseren Erste-Hilfe-Kursen zu Ersthelfenden aus oder bereits geschultes Personal alle zwei Jahre fort. Wir vermitteln alle relevanten theoretischen Grundlagen; diese werden direkt in lebhaften Beispielen und Übungen angewendet und so dauerhaft verinnerlicht. Mit unseren Erste-Hilfe-Kursen stellst du sicher, dass alle Teilnehmenden in künftigen Notsituationen sicher, richtig und schnell helfen können.
Kursdetails:
Für wen?
⛨ Unternehmen und Betriebe mit mindestens 2 Mitarbeitenden
Wie oft?
⛨ Alle zwei Jahre ist eine Fortbildung erforderlich.
Wie lange?
⛨ 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten (zzgl. Pausen).
Wie viele?
⛨ Max. 20 Teilnehmer.
Kosten:
⛨ Die Kosten werden i. d. R. vom Unfallversicherungsträger übernommen. Bei Inhouse-Schulungen fallen ggf. lediglich Fahrtkosten an.
Zertifikat:
⛨ Teilnahmebescheinigung nach Vorgaben der Unfallversicherungsträger.
Inhalte:

Wir bieten ständig Erste-Hilfe-Kurse als Aus- und Fortbildung in unseren Seminarräumen an.

Für Gruppen ab 10 Personen bieten wir individuelle Termine in unseren Räumlichkeiten an. Gerne gehen wir auf spezielle Anforderungen der Branche ein.

Gerne kommen wir an Ihren Standort und schulen Ihre Mitarbeitenden ab 10 Personen. Wir entwerfen einen Kursinhalt, der speziell auf Ihre Branche ausgelegt ist.

Für den Schutz unserer Kinder ist es wichtig, dass betreuende Personen aller Art – ob Lehrkräfte, Erzieher:innen oder weiteres Personal – nicht nur pädagogisch gut aufgestellt sind, sondern auch adäquate Erste Hilfe leisten können. Hierzu ist das Personal in regelmäßigen Abständen zu schulen.
In Schulen müssen alle Lehrkräfte, die Sport- sowie wissenschaftliche Fächer unterrichten, sowie alle Lehrer:innen, die an Exkursionen und Klassenfahrten teilnehmen, als Ersthelfende ausgebildet sein. In Kitas muss es in jeder Gruppe einen Ersthelfenden geben. Spätestens alle zwei Jahre steht eine Fortbildung für die Ersthelfenden an.
Mit unseren Erste-Hilfe-Kursen bieten wir die Aus- und Fortbildung der Mitarbeitenden an. Wir vereinbaren gerne einen individuellen Termin in unseren Seminarräumen oder an einem anderen Standort. In unseren Kursen wird Gelerntes direkt in praktischen Fallbeispielen angewendet und so besonders verinnerlicht. Der Schwerpunkt wird je nach Einrichtung oder Bedarf angepasst.
Kursdetails:
Für wen?
⛨ Erzieher:innen
⛨ Lehrkräfte
⛨ Alle Personen, die beruflich Kinder betreuen
Wie oft?
⛨ Alle zwei Jahre ist eine Fortbildung erforderlich.
Wie lange?
⛨ 9 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten (zzgl. Pausen).
Wie viele?
⛨ Max. 20 Teilnehmer.
Kosten:
⛨ Die Kosten werden i. d. R. vom Unfallversicherungsträger übernommen. Bei Inhouse-Schulungen fallen ggf. lediglich Fahrtkosten an.
Zertifikat:
⛨ Teilnahmebescheinigung nach Vorgaben der Unfallversicherungsträger.
Inhalte: